Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AVV) nach Art. 28 DSGVO
für die Nutzung von TextRocket.ai
Dieser Vertrag zur Auftragsverarbeitung („AVV“) regelt die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Auftragnehmer im Auftrag des Auftraggebers gemäß Art. 28 DSGVO.
Er ergänzt die zwischen den Parteien geschlossenen Nutzungsbedingungen bzw. den Hauptvertrag über die Nutzung der Software TextRocket.ai.
Der Vertrag findet Anwendung auf alle Tätigkeiten, bei denen Mitarbeiter des Auftragnehmers oder durch den Auftragnehmer beauftragte Personen personenbezogene Daten des Auftraggebers verarbeiten.
Es gelten die Begriffsbestimmungen der DSGVO.
1. Vertragsgegenstand und Weisungsrecht des Auftraggebers
Gegenstand dieses Vertrages ist die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Nutzung der TextRocket.ai Plattform, einer Software zur Erstellung, Analyse und Verwaltung von Content.
TextRocket.ai ermöglicht insbesondere:
- Erstellung von SEO- und Marketing-Texten
- Analyse von Keywords und Suchintentionen
- Generierung und Verwaltung von Content
- Organisation von Content-Workflows
- Speicherung und Bearbeitung von Textinhalten innerhalb eines Projekts
Der Auftraggeber ist Verantwortlicher im Sinne der DSGVO und allein verantwortlich für die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung.
Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich:
- im Auftrag des Auftraggebers
- nach dokumentierter Weisung des Auftraggebers
- im Rahmen der vereinbarten Leistung
Sofern der Auftragnehmer gesetzlich zu einer weitergehenden Verarbeitung verpflichtet ist, informiert er den Auftraggeber vor der Verarbeitung darüber.
Weisungen des Auftraggebers können schriftlich oder in dokumentierter elektronischer Form erfolgen.
Ist der Auftragnehmer der Ansicht, dass eine Weisung gegen datenschutzrechtliche Vorschriften verstößt, informiert er den Auftraggeber unverzüglich.
Die Laufzeit dieses Vertrages entspricht der Laufzeit des Hauptvertrages über die Nutzung von TextRocket.ai.
2. Technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs)
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, angemessene technische und organisatorische Maßnahmen gemäß Art. 32 DSGVO umzusetzen, um personenbezogene Daten zu schützen.
Diese Maßnahmen berücksichtigen:
- Stand der Technik
- Art der Verarbeitung
- Umfang der Datenverarbeitung
- Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere möglicher Risiken
Die Maßnahmen umfassen insbesondere:
Zugangskontrolle
- Zugriff auf Systeme nur über personalisierte Benutzerkonten
- sichere Passwort-Richtlinien
- optional Multi-Faktor-Authentifizierung
- rollenbasierte Zugriffsrechte
Zugriffskontrolle
- Zugriff auf Daten ausschließlich nach dem Need-to-know-Prinzip
- Protokollierung administrativer Zugriffe
- eingeschränkte Administratorrechte
Übertragungskontrolle
- Verschlüsselte Datenübertragung (TLS / HTTPS)
Integrität
- Logging von Änderungen an Daten
- Versionshistorien für Inhalte
Verfügbarkeit
- Betrieb auf hochverfügbarer Cloud-Infrastruktur
- regelmäßige Datensicherungen
- Notfall- und Wiederherstellungspläne
Trennung von Daten
- logische Mandantentrennung zwischen Kundenprojekten
- getrennte Entwicklungs-, Test- und Produktionssysteme
Der Auftraggeber ist berechtigt, diese Maßnahmen zu überprüfen.
3. Vertraulichkeit
Der Auftragnehmer verpflichtet alle Personen, die Zugang zu personenbezogenen Daten haben, zur Vertraulichkeit.
Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
4. Informationspflichten des Auftragnehmers
Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber unverzüglich über:
- Datenschutzverletzungen
- Sicherheitsvorfälle
- Verstöße gegen diesen Vertrag
- behördliche Anfragen oder Untersuchungen im Zusammenhang mit der Datenverarbeitung
Die Meldung enthält soweit möglich:
- Art der Datenschutzverletzung
- betroffene Datenkategorien
- Anzahl der betroffenen Personen
- mögliche Folgen
- ergriffene Gegenmaßnahmen
Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber bei der Erfüllung seiner Pflichten gemäß Art. 12 bis 36 DSGVO.
5. Kontrollrechte des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist berechtigt, die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen beim Auftragnehmer zu überprüfen.
Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber auf Anfrage innerhalb einer angemessenen Frist geeignete Nachweise zur Einhaltung der vereinbarten TOMs zur Verfügung (z. B. TOM Dokumentation, Richtlinien, Auditberichte, Zertifikate, Pen Test Summary). Vor Ort Prüfungen sind ausgeschlossen. Der Auftraggeber kann bei berechtigtem Anlass eine Remote Prüfung im erforderlichen Umfang verlangen, sofern dadurch keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse oder Sicherheitsinteressen des Auftragnehmers gefährdet werden und der Aufwand verhältnismäßig ist.
6. Einsatz von Subunternehmern
Der Auftragnehmer darf zur Leistungserbringung Unterauftragsverarbeiter einsetzen.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich:
- mit allen Subunternehmern einen AVV abzuschließen
- ein vergleichbares Datenschutzniveau sicherzustellen
Der Auftraggeber erteilt eine allgemeine Genehmigung für Subunternehmer.
7. Haftung
Auftraggeber und Auftragnehmer haften gegenüber betroffenen Personen entsprechend der Regelung in Art. 82 DSGVO.
8. Beendigung des Vertrages
Nach Beendigung des Hauptvertrages wird der Auftragnehmer nach Wahl des Auftraggebers:
- personenbezogene Daten löschen oder
- an den Auftraggeber zurückgeben
Gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt.
9. Schlussbestimmungen
Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform oder eines dokumentierten elektronischen Formats.
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Es gelten die gesetzlichen Regelungen der DSGVO.
Anlagen
Anlage 1 – Beschreibung der Datenverarbeitung
Art und Zweck der Verarbeitung
Die Verarbeitung erfolgt im Rahmen der Nutzung von TextRocket.ai zur Erstellung, Analyse und Verwaltung von Content.
Zwecke der Verarbeitung:
- Generierung von SEO- und Marketing-Texten
- Analyse von Keywords und Suchintention
- Organisation von Content-Projekten
- Speicherung und Bearbeitung von Textinhalten
Art der personenbezogenen Daten
Je nach Nutzung durch den Auftraggeber können verarbeitet werden:
- Kontaktdaten (z. B. Name, E-Mail-Adresse, Telefonnummer)
- Accountdaten (z.B. Projektnamen, Websites, Firmennamen)
- Inhalte innerhalb von Texten
- Nutzungs- und Logdaten
Kategorien betroffener Personen
- Mitarbeiter des Auftraggebers
- Kunden oder Leads des Auftraggebers
- Websitebesucher des Auftraggebers
Anlage 2 – Technische und organisatorische Maßnahmen
Die TOMs umfassen insbesondere:
- Zugriffsschutz durch Authentifizierung
- rollenbasierte Zugriffskontrolle
- verschlüsselte Datenübertragung
- sichere Cloud-Infrastruktur
- regelmäßige Backups
- Monitoring und Logging
- getrennte Entwicklungs- und Produktionssysteme
Anlage 3 – Subunternehmer
Beispielhafte Subdienstleister können sein:
Unterauftragsverarbeiter
- Cloud Hosting Provider
Verarbeitungstätigkeit: Hosting der Plattform
Standort: EU
- AI Provider
Verarbeitungstätigkeit: Verarbeitung von Textanfragen
Standort: EU / USA
- Analytics Anbieter
Verarbeitungstätigkeit: Analyse von Nutzungsdaten
Standort: EU/USA
Alle Subunternehmer unterliegen vertraglichen Datenschutzvereinbarungen gemäß Art. 28 DSGVO.
Angaben gemäß § 5 DDG:
SEO Galaxy GmbH
Rosenstrasse 16
56766 Ulmen
Deutschland
HRB 30177, Amtsgericht Koblenz
Ust-IdNr.: DE 314155175
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Verantwortlicher für den Inhalt der Seite: David Hahn
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Telefon: Nach Anfrage
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